- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Wirtschaftsmediator (IHK)
Kanzlei
Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1988 von Herrn Rechtsanwalt Hans Josef Schlieckmann in Bad Kreuznach gegründet und steht seit jeher für die konsequente Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten.
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte betreuen wir Privatpersonen, sowie kleine und mittelständische Unternehmen im Raum Bad Kreuznach und darüber hinaus.
Persönliche und zielorientierte Beratung und Vertretung
Für uns steht, neben der unbedingten Verfolgung Ihrer Ziele, insbesondere das persönliche Vertrauensverhältnis zum Mandanten stets an erster Stelle. Wir sind für Sie da und stehen Ihnen mit vollem Einsatz zur Seite.
Damit wir Sie bestmöglich beraten können, ist für uns ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft und eine enge Zusammenarbeit des gesamten Kanzleiteams selbstverständlich. So haben Sie stets einen persönlichen Ansprechpartner und profitieren dazu vom Wissen und der Erfahrung unseres gesamten Teams.
Ihre Anwälte
Rechtsanwalt Christoph Velten
Rechtsanwalt Christoph Velten
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Wirtschaftsmediator (IHK)
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
Fachgebiete
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht zeichnet sich durch zahlreiche Besonderheiten aus, die es sicher zu beherrschen gilt. Ein gutes Ergebnis erzielt man in der Regel dann, wenn man die Chancen und Risiken der Akteure sicher und richtig einschätzen kann. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowohl außergerichtlich als auch bei den Arbeitsgerichten. Dazu zählen beispielsweise alle Fragen rund um die Themen:
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen
- Beendigung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen (Kündigung, Aufhebung und Abwicklung)
- Verhandlung von Abfindungen
- Arbeitszeugnis
- Entgelt und Eingruppierung
- Kündigungsschutz
- Urlaub
- Überstunden
- Abmahnungen uns sonstige arbeitsrechtliche Sanktionen
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Im Straßenverkehr ergeben sich immer wieder Situationen, die einer juristischen Klärung bedürfen.
Vom Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis hin zu Fragen der Unfallschadenabwicklung bei einem Verkehrsunfall.
Fordern Sie Ihr gutes Recht einImmer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten angeblich schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten. So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt – mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe. Das soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung auch bezahlen müsste, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen. Dazu gehören beispielsweise eventuelle Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren, um nur einige zu nennen.
Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:- Schadensersatzforderung
- Forderungen aus Versicherungsverträgen
-
Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Geschwindigkeitsverstöße
- Abstandsdelikte
- Rotlichtverstöße
- Fahrzeugmängel
- Fahrzeug-Betriebserlaubnis
- Alkoholfahrt
- Taten unter Einfluss von Rauschmitteln
-
Verkehrsstrafrecht
- Unfallflucht
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Nötigung
- Eingriff in den Straßenverkehr
- Körperverletzung
- Trunkenheit
-
Verkehrsverwaltungsrecht
- Fahrerlaubnis (Entzug / Erteilung)
Strafrecht / OWI-Recht Mietrecht
Strafrecht / OWI-Recht Mietrecht
Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Diese Situation gilt gleichermaßen für den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige – insbesondere wenn es zur Anordnung von Untersuchungshaft kommt.
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren befinden Sie sich in einer Ausnahmesituation. Der Drang sich, insbesondere bei haltlosen Vorwürfen, schnellstmöglich gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu äußern, ist dann naturgemäß besonders groß.
Bereits an dieser Stelle können erheblich Fehler passieren, welche möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens nicht mehr zu heilen sind.
Als Beschuldigter gilt es Ruhe zu bewahren und dem Drang, zeitnah selbst zu Wort zu kommen zu wiederstehen. Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits vor der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Sie haben bereits im Staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren das Recht zu jeder Zeit einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Machen Sie hiervon Gebrauch.
Oftmals entscheidende Weichenstellungen für ein eventuell nachfolgendes gerichtliches Strafverfahren erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.
Es gilt der Grundsatz: Keine Aussage ohne Anwalt.
Wenn Sie einen Verteidiger beauftragt haben, wird dieser in der Regel zunächst Akteneinsicht beantragen. Erst nach erfolgteer Akteneinsicht kann entschieden werden, ob eine Einlassung überhaupt sinnvoll ist. Oftmals stellt sich nach Einsicht in die Ermittlungsakte heraus, dass der beste Weg der Verteidigung das Schweigen des Beschuldigten ist. Dieser Weg kann verbaut sein, wenn berreits vor Akteneinsicht eine Einlassung erfolgt ist.
Der Beschuldigte im Stafverfahren sieht sich dem Staat in Ausübung seines Gewaltmonopols gegenübergestellt. Um „Waffengleichheit“ herzustellen steht ihm das Recht zu, sich in jeder Phase des Verfahrens eines Verteidigers zu bedienen. Von diesem Reecht sollte ohne Ausnahme Gebrauch gemacht werden. Durch die Beauftragung eines im Strafrecht erfahrenen Fachanwalts steigen die Chancen erheblich, ein für den Beschuldigten günstigstes Ergebnis, sei es die Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsverfahren, ein Freispruch oder aber zumindest eine angemessene Sanktion, zu erreichen.
Rechtsanwalt Velten verteidigt Sie in sämtlchen strafrechtlichen Angelegenheiten, gleich welchem Vorwurf Sie sich gegenüber gestellt sehen. Zu unserem Leistungsspektrum gehört insbesondere die Verteidigung bei:
- Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
- Sexualstrafsachen
- Wirtschaftsstrafsachen
- Jugendstrafsachen
- Betäubungsmittelstrafsachen (BtM)
- Vermögensdelikte
- Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
- Revisionen in Strafsachen
Miet- & Wohnungseigentumsrecht
Miet- & Wohnungseigentumsrecht
Die Miete, insbesondere von Wohnraum und Geschäftsräumen, bietet immer wieder Anlass für Streitigkeiten, die in der Regel besser und schneller geklärt werden können, wenn Sie sich direkt von einem Anwalt beraten lassen.
Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen hinsichtlich eines bestehenden Mietvertrages zwischen dem Mieter und dem Vermieter. So ist es für den Mieter beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft ist und unter welchen Umständen er berechtigt ist eine Miete zu kürzen. Eine andere häufig gestellte Frage betrifft die Möglichkeit, vor Ablauf einer Kündigungsfrist auszuziehen, wenn ein Nachmieter gestellt wird. Oder: Welche Rechte leiten sich aus dem Mietvertrag her? Wurden die Nebenkosten bzw. Betriebskosten korrekt abgerechnet?
Der Vermieter hat naturgemäß größtes Interesse an einer regelmäßigen und pünktlichen Mietzahlung oder auch daran, wann und in welchem Zustand der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Oder: War der Mieter berechtigt, seine Miete zu kürzen? Darüber hinaus ist es häufig mit Problemen verbunden, Mieterhöhungen durchzusetzen, wenn wichtige Voraussetzungen übersehen werden.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie auf Wunsch in allen Bereichen des Miet- und Pachtrechts. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung von befristeten und unbefristeten Pacht- und Mietverträgen sowie die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten – gerichtlichen oder außergerichtlichen
Zu unserem Leistungsspektrum zählt außerdem die Beratung und Vertretung im Wohnungseigentumsrecht. Hierbei handelt es sich um eine komplexe Materie, die in der Regel einer gründlichen juristischen Aufarbeitung bedarf. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Wichtige Themen rund ums Mietverhältnis:- Mietvertrag – Gestaltung und Beratung
- Mieterhöhung
- Mängel an der Mietsache
- Nebenkostenabrechnung
- Betriebskosten
- Kündigung
Miet- & Wohnungseigentumsrecht
Miet- & Wohnungseigentumsrecht
Die Miete, insbesondere von Wohnraum und Geschäftsräumen, bietet immer wieder Anlass für Streitigkeiten, die in der Regel besser und schneller geklärt werden können, wenn Sie sich direkt von einem Anwalt beraten lassen.
Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen hinsichtlich eines bestehenden Mietvertrages zwischen dem Mieter und dem Vermieter. So ist es für den Mieter beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft ist und unter welchen Umständen er berechtigt ist eine Miete zu kürzen. Eine andere häufig gestellte Frage betrifft die Möglichkeit, vor Ablauf einer Kündigungsfrist auszuziehen, wenn ein Nachmieter gestellt wird. Oder: Welche Rechte leiten sich aus dem Mietvertrag her? Wurden die Nebenkosten bzw. Betriebskosten korrekt abgerechnet?
Der Vermieter hat naturgemäß größtes Interesse an einer regelmäßigen und pünktlichen Mietzahlung oder auch daran, wann und in welchem Zustand der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Oder: War der Mieter berechtigt, seine Miete zu kürzen? Darüber hinaus ist es häufig mit Problemen verbunden, Mieterhöhungen durchzusetzen, wenn wichtige Voraussetzungen übersehen werden.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie auf Wunsch in allen Bereichen des Miet- und Pachtrechts. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung von befristeten und unbefristeten Pacht- und Mietverträgen sowie die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten – gerichtlichen oder außergerichtlichen
Zu unserem Leistungsspektrum zählt außerdem die Beratung und Vertretung im Wohnungseigentumsrecht. Hierbei handelt es sich um eine komplexe Materie, die in der Regel einer gründlichen juristischen Aufarbeitung bedarf. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Wichtige Themen rund ums Mietverhältnis:- Mietvertrag – Gestaltung und Beratung
- Mieterhöhung
- Mängel an der Mietsache
- Nebenkostenabrechnung
- Betriebskosten
- Kündigung
Familienrecht
Familienrecht
Familienrecht bedeutet leider viel zu oft: Extrem emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahe standen.
Um hier größeren Schaden rechtzeitig abzuwenden, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase gefragt, denn durch mangelnde Kenntnis über juristische Zusammenhänge entbrennt mancher Streit an vermeintlichen Fakten, die gar keine sind. Ob Ehevertrag, Trennung und Ehescheidung oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht – hier ist anwaltlicher Rat gefragt und stets hilfreich, bevor sich die Emotionen Bahn brechen.
Dieser Rat sollte auch deshalb früh eingeholt werden, um eventuelle Fristen nicht zu versäumen und damit die eigene Rechtsposition so gut wie möglich zu sichern. Zu dem speziellen Rat kann es auch gehören, Mandanten darüber zu beraten, dass es sinnvoll sein kann, alle nicht genau quantifizierbaren Forderungen bereits vor einer etwaigen Klageerhebung zu klären. Dies ist regelmäßig bei Dingen des privaten Umfelds der Fall. Gerade im Familienrecht ist daher nicht nur die fachliche Kompetenz eines Anwaltes gefragt, sondern auch eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenzen und mit Gespür für die seelische Situation der Mandanten.
Erst wenn die Gegenseite sich gegenüber berechtigten Forderungen unserer Mandanten sperrt, steht die Streitschlichtung vor Gericht an.
Unser Spektrum im Familienrecht umfasst alle relevanten Bereiche. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich persönlich oder per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen, denn nur dann können wir konkret auf Ihre Vorstellungen reagieren.
Typische familienrechtliche Angelegenheiten:
- Eheverträge
- Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Ehescheidung und Scheidungsfolgen
- Zugewinnausgleich
- Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
- Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
- Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
- Sorge- und Umgangsrecht
- Adoptionsverfahren
Erbrecht
Erbrecht
Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahe stehenden Erblassers folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es - wie so oft - um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird.
Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Da der Tod in unserer Kultur meist aus dem täglichen Leben ausgeblendet wird, sind unwillkommene Überraschungen nach dem Tod fast unausweichlich.
Nur rund 20 Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament! Für die restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt am Ende keine Rolle, ob sie die Erbfolge kennen oder für gut befunden hätten.
Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben immer wieder hinaus. Es ist auch uns bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist - insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvollmachten oder Patientenverfügung geht.
Umso mehr gehören auch die menschlichen Aspekte zu einer gründlichen Beratung.
Wichtige Themenbereiche des Erbrechts sind beispielsweise:- Testamentsgestaltung
- Vermächtnis
- Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen
- Erbschaftssteuer
- Unternehmensnachfolge
- Ehepartner - Kinder - Pflichtteilsrecht
- Erbauseinandersetzungen - gerichtlich und außergerichtlich
Allgemeines Zivilrecht
Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht bildet häufig die Grundlage juristischer Streitigkeiten und greift auch in andere speziellere Rechtsgebiete ein.
Es bietet eine unüberschaubare Fülle an Themengebieten, die in relativer Häufigkeit den Alltag von Menschen und Unternehmen bestimmen. Einen Fachanwaltstitel für das Zivilrecht kann man als Rechtsanwalt nicht erwerben, weil es quasi alle Bereiche, die nicht ausdrücklich dem Straf- oder dem Öffentlichen Recht zugeordnet sind, mit umfasst. Einige der wichtigsten und relevantesten Themen sind beispielsweise alle Fragen und Probleme rund um:
- Kaufvertragsrecht
- Werkvertragsrecht
- Fernabsatzverträge (z.B. Internetverträge)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Dienstvertäge
- Schenkungen
- Grundstückskaufverträge
- Eigentumsübertragungen
- Schadenersatzforderungen
- Herausgabeansprüche
Neben unseren Spezialgebieten bieten wir Ihnen natürlich auch Hilfe im Bereich des allgemeinen Zivilrechts.
Sozialrecht / Verfahren gegen die gesetzlichen Krankenkassen
Sozialrecht / Verfahren gegen die gesetzlichen Krankenkassen
Im sozialrechtlichen Bereich vertreten wir vor allen Dingen Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankkassen, wenn es darum geht, diesen bei der Durchsetzung der ihnen zustehenden Ansprüche zu helfen.
Häufig geht es dabei um die Zuerkennung des korrekten Pflegegrads, die Genehmigung von Hilfsmitteln oder die Kostenübernahme von Rehabilitationen, Operationen, Therapien usw.
Zu oft werden die Leistungen ohne vernünftige Begründung von den Krankenkassen abgelehnt und den betroffenen Menschen wichtige Maßnahmen, Hilfen und nicht zuletzt auch Geld, das ihnen zusteht, vorenthalten.
Häufig befinden sich diese Menschen ohnehin in schwierigen Situationen und scheuen davor zurück ihre Rechte mit dem nötigen Nachdruck geltend zu machen. Dies in dem Glauben gegen die Krankenkasse und den Medizinischen Dienst sei ohnehin nichts zu machen. Dies entspricht häufig nicht der Realität. Vielmehr sind die Ablehnungen häufig angreifbar.
Dieser Fehlentwicklung möchten wir entgegenwirken und haben uns daher entschieden, genau diese Kämpfe für unsere Mandanten zu führen.
Verwaltungsrecht
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Weinrecht
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Baurecht
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